- Dipl. Versicherungswirtschafter/-in HF, Professional Bachelor
- Dipl. Versicherungswirtschafter/-in HF, Professional Bachelor (Höhereintritt)
- Anschlusslösung: Bachelor of Science FH in BA
- Bildungslandschaft
AGB
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bildungsangebote, die mit der AKAD abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung zu einem Bildungsangebot erklären sich die Studierenden mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und sie sind an diese gebunden.2. Anmeldung zum Bildungsangebot
Die Anmeldung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und wird bestätigt. Für Bildungsangebote über CHF 1‘000.- ist die handschriftliche/elektronische Unterschrift zwingend notwendig. Die Teilnehmerzahl für Bildungsangebote mit Präsenzunterricht ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Start für Bildungsangebote im Selbststudium ist jederzeit möglich.3. Rücktritt vor Beginn des Bildungsangebots (Annullation):
a. Start ohne Präsenzunterricht (Selbststudium)
Die Annullierung der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lernmedien ist kostenlos. Die Lernmedien müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden, ansonsten werden die bereits bearbeiteten Lernmedien in Rechnung gestellt. Eine spätere Abmeldung entspricht einer Kündigung gemäss Ziffer 8.b. Start mit realem oder virtuellem Präsenzunterricht
Der reale Präsenzunterricht wird an einem Schulstandort der AKAD durchgeführt. Der virtuelle Präsenzunterricht wird via Internet durchgeführt. Der Rücktritt vor dem Beginn des Bildungsangebots ist der AKAD schriftlich mitzuteilen. Die Bearbeitungsgebühr für die Annullierung der Anmeldung (siehe Ziffer 2) beträgt bis 30 Tage vor Bildungsangebotsbeginn CHF 250.- Danach sind 10% des Kursgeldes oder der Semesterrate des Bildungsangebots zu bezahlen, aber mindestens CHF 250.-. Bei Bildungsangeboten mit einem Early-Access Zugang sind bei einem Rücktritt vor dem Beginn des Bildungsangebots 10% des Kursgeldes oder der Semesterrate des Bildungsangebots zu bezahlen, aber mindestens CHF 250.-. Die Lernmedien müssen ungebraucht zurückgegeben werden, ansonsten werden die bereits bearbeiteten Lernmedien in Rechnung gestellt. Eine Abmeldung nach dem Bildungsangebotsbeginn entspricht einer Kündigung gemäss Ziffer 8.4. Finanzielle Bestimmungen / Zahlungsbedingungen
Zu den Gebühren für Prüfungen sind die lehrgangsspezifischen Angaben auf den Anmeldeformularen zu beachten. Sofern nicht anders vermerkt, sind Gebühren für externe Prüfungen nicht im Kursgeld inbegriffen. Die Gebühr des Bildungsangebots ist grundsätzlich vor Beginn des Bildungsangebots fällig und zahlbar. Bei Ratenzahlung (Semester- oder Monatsrate) ist die Rate vor Beginn des Semesters bzw. Monats fällig und zahlbar. Für Studierende mit Domizil im Ausland erfolgt die Lehrmittellieferung nur gegen Vorauszahlung. Mit der Rechnung werden ein oder mehrere ESR-Einzahlungsscheine zugestellt. Zur Zahlung sind ausschliesslich diese Einzahlungsscheine zu verwenden. Die Zahlungstermine sind auf den Rechnungsunterlagen vermerkt. Die AKAD behält sich vor, Studierende, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nachkommen, zu sperren bzw. aus dem Bildungsangebot auszuschliessen. Vor der Erteilung des jeweiligen Leistungsausweises muss auf jeden Fall die gesamte Gebühr des Bildungsangebots bezahlt sein. Bei verspäteter Zahlung wird ab Fälligkeit der Rechnung ein Verzugszins von 5% p.a. fällig.5. Preisgarantie
Die Gebühr des Bildungsangebots bleibt für die Dauer des Bildungsangebots unverändert. Nach Kündigung und Wiederanmeldung oder nach einem Übertritt in ein anderes Bildungsangebot gelten die dann gültigen Gebühren. Vorbehalten bleiben die unter Punkt 7 aufgeführten Bestimmungen.6. Lernmedien
In der Gebühr des Bildungsangebots sind alle Lernmedien inbegriffen. Nicht in der Gebühr des Bildungsangebots inbegriffen sind Reise und Unterkunft für externen Präsenzunterricht bzw. Seminare, Gebühren für zu wiederholende Prüfungsleistungen, Studienhilfsmittel wie Gesetzesbücher, Taschenrechner etc. Sofern nicht anders vermerkt, sind Gebühren für externe Prüfungen nicht im Kursgeld inbegriffen.7. Subventionen
Für Studierende mit Anspruch auf eine finanzielle Förderung, zum Beispiel auf der Basis der Fachschulvereinbarung (FSV) oder der Höheren Fachschulvereinbarung (HFSV), wird die Höhe des Studienhonorars unter Berücksichtigung der jeweils gültigen kantonalen Förderbeiträge festgesetzt. Diese Förderbeiträge können sich verändern. Bei solchen Veränderungen wird das Studienhonorar ab Inkrafttreten der angepassten kantonalen Förderbeiträge angepasst. Beim Wegfall kantonaler Förderbeiträge ist der AKAD die volle Studiengebühr geschuldet.8. Kündigung
Die Kündigung ist per Semester-/Kursende möglich. Die Definition eines Semesters im Bildungsangebot ist in den jeweils studiengangsrelevanten Dokumenten festgehalten. Die Kündigung erfolgt schriftlich durch eingeschriebenen Brief bis spätestens 6 Wochen vor Semester- bzw. Kursende (Poststempel). Es sind alternative schriftliche Kündigungswege (E-Mail) möglich. Diese werden jedoch erst mit schriftlicher Kündigungsbestätigung seitens AKAD rechtsgültig. Für den Präsenzunterricht gilt: Massgebend für das Kündigungsdatum ist der offizielle Datenplan des Präsenzunterrichts. Dieser ist Bestandteil der studiengangsrelevanten Dokumente.9. Ausschlussmöglichkeit seitens der AKAD
Die AKAD behält sich das Recht vor, Studierende aufgrund widerrechtlichen, unsittlichen, unmoralischen oder disziplinwidrigen Verhaltens oder mangelhafter Leistungen vom Bildungsangebot auszuschliessen. Es sind die Gebühren eines zusätzlichen Semesters des Bildungsangebots gemäss Vertrag und allfälliger Schadenersatz durch die fehlbaren Studierenden zu tragen.10. Standortwechsel bei realem Präsenzunterricht
Liegen für einen Standort bei einem neuen Bildungsangebot oder bei einem neuen Kurs eines laufenden Bildungsangebots nicht genügend Anmeldungen vor, behält sich AKAD vor, den Präsenzunterricht zu verschieben oder an einem anderen Standort durchzuführen. Zusatzkosten, die als Folge des Standortwechsels den Studierenden entstehenden, werden nicht erstattet. Die Studierenden haben jedoch bei einem Standortwechsel die Möglichkeit, einen neuen Vertrag zum Bildungsangebot ohne Kostenfolge zu annullieren bzw. einen bestehenden Vertrag zum Bildungsangebot per Semester- bzw. Kursende zu kündigen.11. Unterbruch des Studiums
Das Bildungsangebot kann unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden. Der Unterbruch ist schriftlich zu beantragen und wird erst nach Bestätigung der Schulleitung wirksam. Bei einem Unterbruch sind die Studiengangsgebühren in jedem Fall bis zum Semesterende zu begleichen. Setzt der/die Studierende zu einem späteren Zeitpunkt das Studium fort, entscheidet die Schulleitung über die Anrechnung der bisherigen schulischen und finanziellen Leistung.
Die maximale Studiendauer ist in den jeweiligen studiengangsrelevanten Dokumenten geregelt. Durch den Unterbruch entstehen keine zusätzlichen Gebühren. Wird mit dem Unterbruch die maximale Studiendauer überschritten, so handelt es sich um eine Kündigung und Neuanmeldung.
12. Studiengangsrelevante Dokumente
Alle studiengangsrelevanten Dokumente wie Reglemente, Wegleitungen, Datenpläne des Präsenzunterrichts etc., bilden einen integrierenden Bestandteil dieser AGB. Weitere Reglemente und Dokumente können im Rahmen des Weisungsrechts der AKAD jederzeit als verbindlich erklärt werden.13. Unterrichtsorganisation / höhere Gewalt
Der Unterricht findet gemäss der Ausschreibung des Bildungsangebotes statt:- Physisch, in den Räumlichkeiten des Schulstandortes oder in den im Vorfeld kommunizierten anderen Unterrichtsorten.
- Virtuell, über die eingesetzten Plattformen der AKAD.